Sehr geehrter Ratsuchender,
die vollständige Angabe der Rechtsform ist weder in Internetbranchenbüchern noch in Print-Branchenbüchern erdorderlich.
Die strengen Vorgaben der Impessumspflicht gemäß § 5 TMG, die so etwas notwendig machen würden, gelten für Branchenbucheinträge nicht, sondern nur dann, wenn der Inserent darüber hinausgehende eigene Inhalte im Internet auf der betreffenden Seite anbietet.
Für Printmedien gilt eine solche Impressumspflicht für redaktionelle Inhalte. Dort ist entsprechend ebenfalls nur das für das Branchenbuch verantwortliche Unternehmen verpflichtet, ein Impressum mit vollständigen Angaben vorzuhalten, nicht dagegen der Inserent.
Ich hoffe, Ihnen eine rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
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Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt