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Beratungsschein für Anwalt bekommen, da ich verklagt wurde ein Auto herauszugeben welches ich rechtmäßig erworben hatte.
Der hatte PKH beantragt weil er nur dann prozessieren wollt; aber weder vo Amtsgericht noch vom Landgericht bekommen, da keine Aussicht auf Erfolg gegeben war.
Mein Anwalt hätte dies auch für mich eingereicht. Nun bekam ich aber eine Rechnung über 334,75 für die Gerichtskosten zugeschickt; wieso muß ich diese denn jetzt bezahlen, diese Sache ging doch gar nicht erst vor Gericht. mfg
Dem Kläger wurde diese ,PKH nicht bewilligt, ob meinAnwalt für mich eingereicht har kann ich nicht sagen, auf alle fälle hatte er auch meinen
antrag dafür ausgefüllt. Was soll ich jetzt tun?
Sie versehen mich falsch, ich bin die Beklagte und der Kläger hatte die PKH nicht bewilligt bekommen, es ist nicht zu einem Gerichtstermin gekommen, sondern es wurde nur die PKH für den Kläger abgewiesen
er kann das auch nicht weiter verfolgen, da er mittlerweile in die Insolvenz gegangen ist, soll ich deshalb jetzt diese Gerichtskosten zahlen?
Es ist ein Beschluss des Amtsgerichtes in dem steht:
in dem Rechtsstreit Gliech gegen Vogler wird der PKH des Antragstelles vom 27.10.2014 zurüchgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt §118 Abs. 1 Satz 4 ZPO
Gründe: PKH konnte nicht bewilligt werden, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet.
Für den Anwalt hatte ich ja einen Beratungsschein.
Mein Anwalt berechnet Verfahrensgebühr für Verfahren über Prozesskostenhilfe § 13 RVG, nr. 3335 VV RVG
ja, alles erledigt, das Verfahren ist abgeschlossen und für mich wäre erst PKH eingereicht worden wenn es zu einem Termin gekommen wäre, deshalb verstehe ich nicht warum ich PKH-Kosten bezahlen soll wenn für mich keine beantragt wurde, und wieso sollte ich für den Kläger zahlen wenn dieser das nicht kann.
Gibt es die Möglichkeit mich selbst wegen den Kosten an das Gericht zu wenden? Ich kann diese nicht bezahlen da ich nur 774€ Rente bekomme und auch alleine lebe.
Das Gericht hat mir diese Gerichtskosten nicht geschickt, sondern mein Anwalt
hatte ich Ihnen schon geschrieben:
auf der Rechnung steht:
Leistungszeit 09.09.2014 bis 10.02.2015
Verfahrensgebühr für Verfahren über Prozesskostenhilfe nach § 13 RVG, Nr. 3334 VV RVG
Ich werde morgen auf das Amtsgericht fahren und mich dort mal erkundigen, denn ich bin der Meinung das diese Kosten ja der zu tragen hat der diese Prozesskostenhilfe abgelehnt bekommen hat und nicht ich oder wie sehen Sie das?
Wieso kann er das abrechnen wenn er gar kein PKH für mich beantragt hat?, das wollte er doch nur dann eingereichen wenn es zu einem Verfahren gekommen wäre.
Die Prozesskostenhilfeanträge für die Gegenseite wurden abgelehnt
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