Ich möchte über meine gepostete Fragen feststellen, ob ich als Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente/EU-Rente
einen Rechtsbehelf über den §93,SGBX hätte,
um den Bedarf an einer beruflichen Eignungsfeststellung einzustufen...-?-
Meine Hinzuverdienstgrenze lt. vorliegenden Bescheid ist mit einer Höhe v. €450,00(brutto) angegeben.
Da ich seit längerer Zeit bemüht bin eine ausserberufliche Qualifizierungsmassnahme zu finden, FÜe/pp. wäre ich bereit,eine solche Massnahme über das Online Forum, Weiterbildung Hessen e.V. anzustreben!
Da ich von 3. Seite erfahren habe,dass womöglich im November ein Nachtrag per Gesetz zur ausserberuflichen Förderung herauskommen soll,
möchte ich diesen Faden aufnehmen, und Sie mit diesem Ansatz vertraut machen.
Da der Betrag v. €48,00 von meinem Konto bereits abgegangen ist,
wäre ich daher auch nur in der Lage, den verringerten Preis v. €45,00
nach Erhalt einer gesetzmäßigen Antwort zu zahlen!
MfG
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