Hallo, Ich bin seit 1998 Deutscher Staatsangehöriger und lebe seit 1991 mit meiner Frau und meinen 2 Kindern in Deutschland. Meine Eltern waren 1970 bis 1984 in Deutschland lebend und sind mit mir und meinen 2 Geschistern 1984 für immer in die Türkei zurückgekehrt, damals haben Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis abgegeben um die eingezahlten Rentenbezüge zu erhalten. Meine Geschwistern sind auch in Deutschland lebend, die eine seit 1988 und ist mittlerweile auch deutsche Staatsangehörige. Unsere jüngere Schwester lebt auch seit 1992 in Deutschland ist aber weiterhin Türkische Staatsangehörige. 1997 ist unser Vater in der Türkei verstorben und seit dem lebt unsere Mutter alleine in der Türkei, mittlerweile bezieht Sie Ihre eigene Rente und die Witwenrente. In den letzten 15 Jaren haben wir immer wieder Antrag auf Touristen-Visum gestellt, doch genehmigt wurden innerhalb 15 Jahren die Einreise meiner Mutter nur 2 mal für 3 Monate. Bis letztes Jahr, konnte unsere Mutter sich in der Türkei in Ihrem eigenen Heim selber Versorgen, allerdings, geht es Ihr seit letzten Jahr Gesundheitlich überhaupt nicht mehr Gut. Unsere Mutter ist mittlerweile Herzkrank (Bypass) und Herzrhytmus Beschwerden, Zuckerkrank, Gicht, starke Demenz, hohen Blutdruck. Sie hatte 2X in Zuckerkoma, mittlerweile ist Sie auch sehr vergesslich geworden. Ich war die letzten Wochen bei Ihr und Ich habe Sie in den Türkischen Krankenhaus einer Ausschuss Untersuchung unterzogen lassen, damit wir einen offiziellen Ärztlichen Bericht haben, welches Ihren Zustand aus medizinischer Sicht darstellt. Unsere Zielsetzung ist, unsere Mutter zu uns nach Deutschland zu holen, damit Sie hier mit Ihren Kindern und Enkeln Ihre letzten Jahre leben darf. Nun haben wir uns beim Ausländeamt in Nürnberg erkundigen wollen und die Verpflichtungserklärungen für eine Familienzusammenführung holen wollen, da fängt es aber schon an. Damit Sie bei der Ausländerbehörde Informationen und / oder irgendwelche Anträge abgeben können, brauchen Sie erst einmal einen Termin, kein Thema, sagen Sie, doch, diesen Termin erhalten Sie nicht am Schalter Vorort, sondern müssen sich den per Anruf holen, Sie rufen an und sagen Ihren Namen Durmaz , ja D wie Dora, danach erhalten Sie einen zugesagten Termin für 15. Juli 2014! Sie Fragen nach, heute ist der 07. Mai und Sie erhalten einen Termin erst in 2 Monaten, damit Sie einen Sachbearbeiter sprechen können und es noch nicht mal Sichergestellt, ob Sie dort bei dem Sachbearbiter am richtigen Platz sind! Also Fragen Sie weiter und Sie bekommen die Auskunft "Sehr Nett" das es Verpflichtungserklärungen nur für Verheirate, oder Minderjährige, oder für Bildungszwecke gibt und nicht für Pflegebedürftige. Sie bekommen die Aussage gehen Sie doch zur Botschaft in der Türkei, die sagen Ihnen schon was Sie brauchen :) Dort kommen Sie auch nicht weiter, damit Sie die Auskunft bei der deutschen Botschaft erhalten brauchen Sie auch einen Termin, diesen erhalten Sie nur Online :) Wobei Sie auch noch erst die notwendigen Beiträge zahlen müssen und danach warten, damit Sie bescheid bekommen, wann Sie den dort hingehen dürfen und Ihre Frage stellen dürfen! Nun mehr, da wir ja nicht unbedingt um die ecke von Ankara wohnen und sondern im schönen Bayern, dachte ich gehe ich hier Vorort zu Rechtsanweälten, die Erfahrungen haben und Kompetent sind. 3 verschieden Versuche um meine Frage in den Rechtsanwaltskanzelien zustellen, funktionierte auch nicht, in dem ich direkt Vorort die Türglocke klingele, auch dort brauchen Sie Termine, eigentlich Verständlich, allerdings, weiss ich ja noch nicht mal ob der oder die Anwälte überhaupt die Kompetenz haben, also nehme ich mir Termine, hier brauche ich nur 2-3 Tage zu warten, damit ich Gegenbezahlung irgend eine Auskunft erhalte :) Fazit, alle drei Kanzleien, antworten, von hier aus können wir nichts machen, Sie müssen die Anträge aus der Türkei stellen und wenn Ihre Mutter eingereist ist können wir den Fall gerne gegen Bezahlung aufnehmen :) Toll und wie bringe ich meine Mutter hierhin? Als Türke kommst du nicht, wenn du mal Lust hast durch die Passkontrollen nach Deutschland! Du brauchst eine Einreisegenehmigung! Hole ich Sie mit einem Touristenvisum, können wir hier keinen Üflegefall bzw. Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen, Verständlich. Also wie kann Sie hierhin, damit wir es auch mit und durch den Behörden ziehen können? Kurzum meine Frage an Sie, können Sie uns weiter Helfen? Hoffe, mit Erwartung Ihrer Emailantwort [email protected] xxx