Recht & Justiz
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Hallo, Bin ich dazu verpflichtet jedes mal wenn ich frei habe das ich zu einer Besprechung in Betrieb muss das ist wirklich jedes mal der Fall manchmal auch an beiden tagen wenn ich frei habe mich regt das langsam auf. Ich danke XXXXX XXXXX im voraus für eine Antwort. MfG XXX (Name von Moderation entfernt)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne Auskunft gebe wie folgt.Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Mitarbeiterbesprechungen zur Arbeitszeit gehören und daher die in der Besprechung verbrachte Zeit zu vergüten ist.Werden die Besprechungen außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt, handelt es sich um Überstunden. Nur wenn es für Überstunden eine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Grundlage gibt, sind Sie verpflichtet, diese zu erbringen, oder wenn es sich um einen Notfall handelt. Ein Notfall im Zusammenhang mit Mitarbeiterbesprechungen aber wird sich nur schwerlich begründen lassen.Ihr Arbeitgeber kann also nicht ohne Weiteres verlangen, dass Sie an Besprechungen, die außerhalb Ihrer Arbeitszeit liegen, teilnehmen. Vielmehr ist der Arbeitgeber gehalten, Besprechungen in Ihrer normalen Arbeitszeit zu organisieren.Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.