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ra-huettemann
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Recht & Justiz
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ra-huettemann ist jetzt online.
Guten tag, mein AG hat mir migeteilt, dass ich aus 2012/2013
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Guten tag,
mein AG hat mir migeteilt, dass ich aus 2012/2013 insgesamt 7 Urlaubstage zuviel hatte. Die Personalsachbearbeiterin hat mir Ende 2013 mitgeteilt,ich sei "glatt". Dürfen mir die 7 Tage (die nicht nachvollziehbar sind ua. auch wegen eines Konglomerats aus Überstunden) nun dieses Jahr abgezgen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Mercedes Kraß
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, die Urlaubstage aus 2012/2013 können Ihnen selbstverständlich nicht in Abzug gebracht werden.
Selbst wenn Sie zu viel Urlaub genommen haben sollten, so kann man diese Tage
nicht
mit Ihrem diesjährigen Urlaubsanspruch verrechnen.
Unter den vorliegenden Umständen steht zudem nicht einmal fest, ob und dass Sie überhaupt zu viel Urlaub erhalten haben.
Sie können daher der Verrechnung dieser vermeintlich zu viel genommenen Tage mit Ihrem gegenwärtigen Urlaubsanspruch widersprechen. Sollte der Arbeitgeber gleichwohl an seiner Rechtsansicht festhalten und die Tage in Abzug bringen, so sollten Sie Klage zum Arbeitsgericht führen mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass eine Verrechnung rechtswidrig ist und Ihnen Ihr ungeschmälerter Urlaub zusteht.
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Kristian Hüttemann
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Besteht noch Klärungsbedarf? Gerne können Sie nachfragen über
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Soweit das nicht der Fall ist, darf ich um die Abgabe einer
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bitten.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 4 Jahren.
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"Antworten Sie dem Experten"
) haben.
Ihre Anfrage ist
ausführlich
mit einem für Sie
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beantwortet worden.
Haben Sie Nachfragen, stellen Sie diese bitte. Ansonsten ersuche ich Sie nochmals höflich, so fair zu sein, eine positive Bewertung abzugeben, damit eine Bezahlung für die in Anspruch genommene Rechtsberatung erfolgen kann.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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