Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie keine Verfügungsgewalt über das Konto haben und auch nicht wussten, dass Ihre Frau Ware mit einer ungedeckten Karte "gezahlt" hart, haben Sie nichts zu befürchten.
Ok das ist gut und was kann meiner frau passieren sie ist nicht vorbestraft
Ihnen könnte allenfalls eine Mittäterschaft oder eine Beihilfe vorgeworfen werden. Dann müsste aber in beiden Konstellationen Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie vom falschen Verhalten Ihrer Frau wussten und dies irgendwie unterstützt haben.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Ware kurzfristig gezahlt wird, dass mindert den zu erwartenden Strafausspruch.
Wenn ich die ware bezahlen würde kann das laden dann immer noch eine anzeige machen
Als Ersttäter hat Ihre Frau "nur" eine Geldstrafe zu befürchten. Dabei wird sich die Anzahl der Tagessätze - dies ist ein wenig vom Wert der Sache abhängig - bei ca. 35 - 50 bewegen. Damit würde auch kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgen.
Also am besten zahlt die Ware offiziell Ihre Frau, weil Sie ja damit nichts zu tun haben.
Ja ok aber kann er dann noch eine anzeige machen wenn es bezahlt ist
Ob eine Anzeige dennoch erfolgt, hängt vom Geschäft ab. Grundsätzlich wäre der Betrugstatbestand auch trotz der (Nach)Zahlung erfüllt und man könnte eine Strafanzeige erstatten. Darauf könnte das Geschäft aber auch verzichten. Wie gesagt, hängt vom Geschädigten ab.
Ja leider kann eine Anzeige dann auch noch gemacht werden, denn Betrug bleibt Betrug, auch wenn die Ware (nach)gezahlt wurde.
Ich hoffe, ich war Ihnen behilflich. Falls nicht stellen Sie bitte bis zur Beantwortung Ihrer Frage weitere Nachfragen. Falls keine Fragen mehr bestehen, nehmen Sie bitte eine Bewertrung vor. Vielen Dank !
Ok ich bedanke mich
Nichts zu danken.
Ihnen noch einen schönen Abend !
Teilen Sie bitte mit, was einer Bewertung entgegensteht. Vielen Dank !