Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Eine Anfrage darüber, ob ein europäischer Haftbefehl gegen Sie vorliegt kann nur durch Abfrage des POLIS Systems durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen. Ob diese Auskunft Ihnen persönlich erteilt wird, darf bezweifelt werden, daher wäre dies nur über einen Rechtsanwalt möglich. Ich hoffe Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben. Mit freundlichen Grüßen - Alexander Nadiraschwili / Rechtsanwalt