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ra-huettemann
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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ra-huettemann ist jetzt online.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Laptop wurde bei einer
Kundenfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Laptop wurde bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt, wegen angeblicher Nachstellung. Wie kann ich meinen beruflich aktiv genutzten Laptop schnellstmöglich wiederbekommen ?
Viele Grüße
Gepostet:
vor 4 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Einem Antrag auf Herausgabe beschlagnahmter Sachen muss die StA/Polizei entsprechen, wenn die Gegenstände als Beweismittel nicht oder nicht mehr in Frage kommen.
Das bedeutet also, dass die Herausgabe des Laptops dann zu erfolgen haben, wenn dieses als Beweismittel umfassend ausgewertet worden ist, wenn also etwaige Spuren (Daten, Nachrichten) sichergestellt sind.
Soweit Sie Eigentümer des beschlahmten Laoptop sind, hat dann auch die Rückgabe an Sie zu erfolgen, denn der Beschlagnahmezweck hat sich dann erledigt.
Ihnen steht sodann ein entsprechender Herausgabeanspruch aus § 985 BGB zur Seite.
Soweit die StA dann gleichwohl den Gegenstand nicht an Sie als dem rechtmäßigen Eigentümer herausgeben sollte, müssten Sie gegen die Aufrechterhaltung der Anordnung der Beschlagnahme eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen (§ 98 StPO), verbunden mit dem Antrag, die StA zu verpflichten, das Laptop umgehend an Sie herauszugeben.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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