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RARobertWeber
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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RARobertWeber ist jetzt online.
Guten Tag, ich habe bei einem bekannten Internetauktionshaus
Diese Antwort wurde bewertet:
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Guten Tag,
ich habe bei einem bekannten Internetauktionshaus Coupons zum Sammeln von Pay.Back- Punkten verkauft. Diesen Coupon habe ich selbst für Geld dort erworben und habe die Kopien ohne böse Absichten und ohne das Wissen, dass diese Handlung nicht erlaubt ist, weiterverkauft.
Nun hat ein Käufer dieses Coupons versucht ihn bei einer Drogeriekette einzulösen und hat nun eine Anzeige wegen
Betrugs
erhalten.
Außerdem sollen rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden.
Was kommt denn jetzt auf mich zu?
Liebe Grüße
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Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 4 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in der Tat ist aus Ihrer Schilderung keine illegale Handlung zu erkennen, da die Coupons grundsätzlich übertragbar sind. Ausnahmen gelten nur, wenn die Coupons in irgendeiner Weise personalisiert sind und nur für bestimmte Personen/Personengruppen gelten.
Der Kunde wird aufgrund der Anzeige gegen ihn versuchen, den Kaufvertrag mit Ihnen anzugreifen und seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen, sprich er wird sein Geld von Ihnen zurückfordern.
Wenn der Kunde im Zuge des Ermittlungsverfahrens der Polizei mitteilt, wo er den Coupon her hat, wird die Polizei der Spur folgen und Sie zu den Coupons befragen und eventuell auch ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einschalten.
Ich kann Ihnen daher nur raten, den Kunden genau zu befragen, wer warum Strafanzeige gegen ihn gestellt hat. Zusätzlich sollten Sie einen Strafverteidiger einschalten und auch bei PayBack nachfragen, wie die die Situation sehen, da die Strafanzeige eigentlich nur von der Drogeriekette oder von PayBack kommen kann, und da die Drogeriekette laut Ihrer Aussage kein Problem mit dem Verkauf der Coupons hat, bleibt wohl nur PayBack übrig.
Bitte stellen Sie solange Nach- und/oder Verständnisfragen, bis Sie zufrieden sind. Es ist nicht notwendig, die Antwort mit "Habe Rückfragen" zu bewerten, es reicht aus, die Rückfragen einfach zu stellen.
Wenn Sie keine Nach-/Verständnisfragen mehr haben und mit der Antwort zufrieden sind, bitte ich um eine positive Bewertung, um die Bezahlung zu ermöglichen.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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