Recht & Justiz
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
leider habe ich keine Antwort erhalten
Vielen Dank für die Geduld.
Sie müssen sich von dem bisherigen Eigentümer bestätigen lassen, dass die Kfz Steuer bezahlt ist.
Hierzu sollten Sie sich den Zahlschein bzw. Bestätigung über die Bezahlung der letzten Steuer vorlegen lassen (Impuesto sobre vehiculos de traccion mecanica). Denn unbezahlte Steuerschulden gehen auf den neuen Besitzer über.
der eigentümer ist eine firma die es nicht mehr gibt
Insoweit kann es sein, wenn noch offene Steuerschulden bestehen, dass ein Embargo auf das Auto gesetzt wird, bis diese Steuerschulden von Ihnen oder dem Verkäufer ausgeglichen sind.
Bei der Ummeldung wird zur Vermeidung eines solchen Embargos daher der Zahlschein für die Kfz Steuer vorgelegt.
Wann haben Sie denn das Auto erworben?
im dezember letzten jahres
die KFZ steuer wurde bezahlt, nur hat das finazamt nachträglich eine importsteuer verhängt, da das auto importiert wurde, mir hat das der ehemalige besitzer der firma gesagt, die es wie ich bereits sagtenun nicht mehr gibt
und die steuerschulden gehen immer auf den neuen besitzer über egal wieviel besitzer es nachher sind? das heißt wenn ich weiter verkaufe geht das dann wiederum an den neuen besitzer über?
Ich melde mich gleich.
Aus meiner Sicht muss die Importsteuer von demjenigen zahlen, der das Fahrzeug einführt, da ansonsten kein e Zulassung in Spanien erfolgen kann. Wenn die betreffende Firma nicht mehr existiert, lastet die Steuer auf dem Fahrzeug. Aus meiner Sicht folgt daher die Steuerverbindlichkeit dem Auto und ist nicht personengebunden.
vielen dank für die antwort