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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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raschwerin ist jetzt online.
Ich möchte eine Mitarbeiterin entlassen, die bereits seit über
Kundenfrage
Ich möchte eine Mitarbeiterin entlassen, die bereits seit über 8 Wochen krank ist. Ab Montag beginnt eine Anschlußheilbehandlung, die weitere 3 Wochen dauert. Ist es möglich, ihr in der Zeit der Krankeit eine Kündigung auszusprechen oder muß ich warten, bis sie wieder gesund geschrieben ist? Ich habe weniger als 10 Mitarbeiter angestellt. Die Mitarbeiterin ist bereits 64 Jahre, allerdings erst seit 2011 bei mir im Betrieb. Was muß ich beachten?
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nutzung von Justanswer.
Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist zumindest immer dann sozial gerechtfertigt,
wenn eine dauernde Unfähigkeit zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung eingetreten ist und
eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit fehlt.
.
Von der Rechtsprechung wurden darüber hinaus noch abgestufte Fallgruppen entwickelt, die im Ergebnis ebenfalls eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung wird in allen Varianten in drei Schritten geprüft:
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
Negative Gesundheitsprognose
Interessenabwägung
Diese drei Prüfschritte variieren jedoch danach, was im konkreten Einzelfall den Anlass für die Kündigung gegeben hat. Die Rechtsprechung hat insgesamt vier Fallgruppen herausgearbeitet, in denen eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist.
Es sind diese:
Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Eine lang anhaltende Erkrankung
Häufige Kurzerkrankungen
Krankheitsbedingte Minderleistung
In Ihrem Fall kommt es darauf an, wie Zukunftsprognose aussieht - also ob die Arbeitnehmerin bald wiederkommt oder noch länger krank ist.
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