Recht & Justiz
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Guten Tag, ich komme aus Hamburg und habe dort meinen Lebensmittelpunkt. Ich war 4. Jahre mit einer Dominikanerin verheiratet. Die Ehe wurde am 1.08.2012 in der dominikanischen Republik geschieden. Gleichzeitig habe ich im April 2012 eine Strafanzeige , in der dominikanischen Republik, gegen meine Ex-Frau wegen Bigamie aufgegeben. Die Dame hatte ein Jahr vor unser Eheschließung einen Argentinier geheiratet. Die Dokumente liegen vor. Die Ehe in Argentinien ist weiterhin gültig. Da sich die Dame jetzt in Deutschland aufhält überlege ich, ob ich auch hier eine Strafanzeige aufgeben sollte. Wie ist das rechtliche Prozedere? Wo und wie muss ich die Anzeige platzieren? Welche Dokumente benötige ich für die Anzeige? Wie sind die rechtlichen Folgen? Leider ist eine Anzeige in Hamburg per Online nicht möglich. Ich befinde mich für einige Monate im Ausland und müsste deshalb in die BRD zurückkehren. Kann ich die Anzeige auch in einem anderen Bundesland stellen oder gibt es eine bundesweite Einrichtung für solche Fälle? MfG
In der Dominikanischen Republik. Laut Botschaft hat die Ehe auch in Deutschland Rechtsgültigkeit obwohl ich sie nicht beim Standesamt in Hamburg deklariert habe. Meine Ex-Frau hat über mich einen begrenzten Aufenthaltstitel bekommen der im Juli 2012 auslief. Zur Zeit prüft die Ausländerbehörde ob sie den Titel verlängert. MfG
Nach welchen Regeln wird die im Ausland geschlossene Ehe anerkannt? Wen die Ehe in Deutschland anerkannt wird und Rechtsfolgen hat müsste es dann nicht auch zu mindestens möglich sein die Doppelehe zur Annullierung der Ehe in Deutschland anzuführen.