Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden immer zum Zeitwert, anders als etwa eine Hausratversicherung, die den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dies ergibt sich aus dem Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden.
Allerdings ist die Lebensdauer ein Haustür mit 50 Jahren recht lange, so dass der Betrag hier aus meiner Sicht zu gering angesetzt wird.
Bei einer linearen Abschreibung hat die Haustür noch einen Zeitwert von bis zu 40 %, so dass dieser Wert sowie die Kosten für den Einbau der Haustür zu ersetzen sind.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Antwort positiv bewerten, wenn Sie mit dieser zufrieden sind. Sollte meine Antwort Ihre Frage noch nicht vollständig beantworten oder Sie noch Fragen haben, fragen Sie nach bevor Sie eine Bewertung abgeben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter