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Andreas Scholz
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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1982
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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Andreas Scholz ist jetzt online.
was ist eigentlich pflichtteil, was ist erbe
Diese Antwort wurde bewertet:
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was ist eigentlich pflichtteil,
was ist erbe
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Experte:
Andreas Scholz
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
Erbe ist, wer im Wege der gesetzlichen Erbfolge oder aber auf testamentarischem Wege zum Erben berufen ist.
Pflichtteilsberechtigte sind die Kinder des Erblasser sowie dessen Ehegatte. Diese haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn Sie vom Erblasser enterbt werden. Der Pflichtteil ist weniger als der gesetzlliche Erbteil, nämlich immer nur dessen Hälfte.
Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
ich kapiers immer noch nicht
vater starb im februar;es gibt kein testament
ich hab eine mutter und 2brüder!
sind wir nun erben (auch ohne testament)
hat pflichtteil immer was mit enterben zu tun?
oder sind erben auch pflichtteilsberechtigte?
wenn ichs richtig sehe bin ich kein erbe,weil kein testament vorhanden
ich habe einen Anspruch auf plichtteil,in meinem fall auf 1/6
stimmts ? vielen dank
Experte:
Andreas Scholz
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn es kein Testament gibt, sind Sie und Ihr Bruder Erben geworden. Die Mutter wurde Erbin, wenn sie nicht geschieden war bzw. Scheidung beim Gericht hängig war.
Pflichtteil hat immer etwas mit enterben oder Ausschlagung zu tun. Ohne Enterbung oder Ausschlagung kein Pflichtteil.
Wenn es also kein Testament gibt und Sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben, sind Sie Erbe.
Ihr rechnerischer Anteil am Nachlass beträgt 1/6, denn die Mutter hat gesetzlich Anspruch auf 1/2 des Nachlasses, Sie teilen sich mit den beiden Brüdern die andere Hälfte, was im Ergebnis 1/6 ausmacht.
Andreas Scholz und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
noch mal: ich kapiers langsam
wenn mein bruder von meinem vater ohne nähere bestimmung 18000euro überwiesen bekommt,ist das dann ans väterliche erbe anzurechnen.
vielen dank
Experte:
Andreas Scholz
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
es kann durchaus möglich sein, dass der Bruder sich die 18.000,- Euro auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss. Es wäre hier die Frage, wofür der Sohn die 18.000,- Euro bekommen hat. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass der Betrag jedenfalls dann anzurechnen wäre, wenn er als "Ausstattung" dem Bruder gegeben worden wäre. Eine Austattung ist das, "Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird", § 1624 BGB.
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