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RA Stämmler
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
915
Erfahrung:
2.Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt
54218743
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RA Stämmler ist jetzt online.
was kann ich tun??habe eine Zahlungsaufforderung von Content4u
Kundenfrage
was kann ich tun??habe eine Zahlungsaufforderung von Content4u bekommemüber 96,00Eur, inzwischen sind es157,18Eur geworden,, wurde weitergeleite ans Deutsches Internerinkasso GmbH muß ich mir einen Anwalt nehmen ,oder weiter ignorieren,R.Baumert -Meier
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
RA Stämmler
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von Justanswer. Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:
Das von Ihnen erwähnte Unternehmen taucht häufig in Verbindung mit sog. Abofallen auf. Sie sollten entweder den Breif ignorieren oder eine ernsthafte Zahlungsverweigerung ankündigen.
Dies können Sie dahingehen formulieren, dass zu keiner Zeit ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde, eine etwaige Willenserklärung vorsorglich wegen arglistiger Täuschung angefochten wird und höchst hilfsweise eine solche Widerrufen widerrufen wird.
Darüber hinaus sollten Sie explizit erwähnen, dass eine Zahlung nicht erfolgen wird.
Erfahrungsgemäß sind Sie hier auf der sicheren Seite. Weitere Zahlungsaufforderungen sollten nicht erfolgen.
Sollte wider Erwarten ein Mahnbescheid ergehen oder Klage erhoben werden, muss hiergegen Einspruch eingelegt werden, bzw. die Verteidigung angezeigt werden. Hiermit ist jedoch nicht zu rechnen.
Gerne können Sie Nachfragen stellen, bis Sie mit der Antwort zufrieden sind.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Bitte vergessen Sie nicht meine Antwort zu bewerten, erst nach der Bewertung erhalte ich die vereinbarte Vergütung.
Auch weise ich darauf hin, dass dies nur eine erste Einschätzung sein kann und eine ausführliche anwaltliche Beratung nicht ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
Rechtsanwalt
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Experte:
RA Stämmler
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie noch Fragen? Sofern dies nicht der Fall ist, möchte ich Sie höflich bitten mich positiv zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Stämmler
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