Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Weshalb der Kindesvater hier einen Kredit bekommen hat, kann ich auch nicht mit Sicherheit sagen.
Es kann gut sein, dass eine andere Person (Eltern, Lebenspartner, Freunde etc.) eine Sicherheitshilfe gegeben haben.
Dieses ist durchaus möglich.
Die Frage, weshalb er einen Kredit bekommen hat, ist hier aber offensichtlich nicht das Kernproblem.
Nach ihrer Schilderung existiert also ein Unterhaltstitel, der einen bestimmten Zahlbetrag ausweist. Sollten sich seine Einkommensverhältnisse so verschlechtert haben, dass der titulierte Betrag zu hoch wäre, hätte er in der Tat einen Anspruch auf Titelabänderung.
Sollten Sie dieses in diesem Fall verweigern, könnte er sie erfolgreich gerichtlich auf Abänderung in Anspruch nehmen vor dem zuständigen Familiengericht.
Grundsätzlich hat aber er hier die Beweislast dafür, dass sich seine Einkommensverhältnisse verschlechtert haben.
Solange er dieses nicht plausibel und schlüssig nachweisen/darlegen kann, brauchen Sie eigentlich überhaupt nichts machen und können den Unterhalt aus dem Titel in unveränderter Höhe weiter fordern.
Sollte er aber seine Einkommensverhältnisse darlegen, sollten Sie einen im Familienrecht erfahrenen Kollegen vor Ort beauftragen, der die Berechnung überprüft und gegebenenfalls eine eigene Unterhaltsberechnung anstellt.
Erst anhand einer Unterhaltsberechnung unter Vorlage aller Zahlen ist letztendlich die Frage zu klären, ob der Unterhalt im Titel angemessen, zu niedrig oder zu hoch ist.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt