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Stellen Sie Ihre Frage an Andreas Scholz.
Andreas Scholz
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
1983
Erfahrung:
Rechtsanwalt
33130353
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Andreas Scholz ist jetzt online.
Guten Tag, ich habe eine Telefonrg. von O2 von 835,- (bereits
Kundenfrage
Guten Tag,
ich habe eine Telefonrg. von O2 von 835,- (bereits reduziert, da > 1000,- ) hauptsächlich wegen Internet. Ich war NIE wissentlich im Internert. Insebsondere zB nicht um 00:00:00 Uhr.
Wie kann ich verfahren?
Vielen Dank XXXXX XXXXX Antwort.
MfG
Bayat
63225 Langen
[email protected]
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
Andreas Scholz
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geerhter Fragesteller,
wenn o2 Verbindungen von Ihrem Anschluss nachweisen kann, sind Sie in der Beweislast dafür, dass die Verbindung entweder nicht oder durch einen technischen Defekt verursacht worden ist. Können Sie das nachweisen, brauchen Sie nicht zahlen. Der Nachweis wäre m. E. nur dadurch führbar, dass Sie das Handy technisch überprüfen lassen.
Ist Ihr Anschluss ohne Ihr Wissen von Dritten genutzt worden, haben Sie einen Anspruch gegen den Dritten auf Zahlung, o2 hingegen wird die Kosten bei Ihnen als Anschlussinhaber geltend machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz
Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Hr RA Scholz,
vielen Dank f. Ihre Antwort.
Ich war schon beim Media Markt und dort wurde mir gesagt, dass dies häufiger vorkomme, da sich das Handy automatisch ins Internet einwähle. Es handelt sich auch um ca. jewils 300-800 min.
Ist dieser "Automatismus" rechtens?
MfG
Bayat
Experte:
Andreas Scholz
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
rechtens ist es freilich nicht, dass Sie dann dafür zahlen müssen. Sie müssten aber in der Lage sein, nachzuweisen, dass die Einwahl technisch bedingt gewesen ist und nicht von Ihnen veranlasst wurde. Damit Sie das können, müsste der zufällige Vorgang entweder beweiskräftig reproduzierbar sein oder aber Sie beauftragen zunächst privat auf Ihre Kosten einen technischen Gutachter, der herausfindet, ob eine vom Nutzer nicht veranlasste Einwahl möglich ist. Stellt sich dies heraus, müssen Sie nicht zahlen und können die Gutachterkosten ersetzt verlangen.
Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz
Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Herr RA Scholz,
wo kann ich einen solchen technischen Gutachter finden?
MfG
Bayat
Experte:
Andreas Scholz
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
das müssten Sie einmal im Internet nachsehen. Sie sollten nach einem öffentlich bestellten IT/TK-Sachverständigen suchen. Das sind Ingenieure, die bei Zweifelsfragen auf von einem Gericht herangezogen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz
Rechtsanwalt
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