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S. Grass
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
7894
Erfahrung:
Mehrjährige Berufserfahrung
52374836
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S. Grass ist jetzt online.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Kater,der
Kundenfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Kater,der in der Nacht von Freitag zum Samstag in Nachbars Motorhaube von unten gekrochen ist !
In der Früh als die Nachbarin den Motor startete gab es ein Geräusch und die Nachbarin sah wie der Kater weglief. Nachdem man die Motorhaube öffnete sah man das der Keilriemen gerissen ist sowie Haare vom Kater zu sehen waren!!
Unser Kater ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag nachhause gekommen.
Er ist sehr verletzt und blutete am ganzen Bauchbereich.
Natürlich sind wir heute Früh gleich zum Notarzt gefahren.
Der Nachbar möchte Schadensersatz fordern ! ( Reparaturkosten)
Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus ???
Bitte helfen und antworten Sie mir.
Im voraus herzlichen Dank und eine schöne Zeit
Günther Homm
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich haftet der Halter eines Tieres für Schäden, die dieses einem anderen zufügt - und zwar sowohl für körperliche als auch für materielle Schäden. Lässt sich somit zweifelsfrei nachweisen, dass Ihre Katze den Schaden verursacht hat, müssen Sie hierfür einstehen.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf Sie bitten, sofern kein weiterer Klärungsbedarf besteht, die Antwort zu akzeptieren und zu bewerten.
Mit freundlichen Grüssen
RA Grass
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Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
besteht weiterer Klärungsbedarf ? Ansonsten darf ich um Akzeptierung und Bewertung der Antwort bitten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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