Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Frau Grass,
vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Was verändert sich durch eine Beschwerde bei der Anwaltskammer?
Wann hat die Anwältin grundsätzlich die Möglichkeit, das Mandat niederzulegen (meine größte Angst, dann steh ich ohne Vertretung dar und sie hätte sich das ganze bequem "von der Schulter geschoben"?
das Problem ist vor allem, dass das Mandat so vor Beendigung steht, dass ein Wechsel praktisch unmöglich ist (der Umfang etc.).
Bleibt Schadenersatzforderung an meine Anwältin, falls die nicht mehr tätig wird wie dringend in der Sache erforderlich: welche Chancen bestehen hier, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welcher Anwalt macht so etwas?