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S. Grass
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
6930
Erfahrung:
Mehrjährige Berufserfahrung
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S. Grass ist jetzt online.
Hallo, Ich habe ohne nachzudenken meine Firmenkreditkarte
Kundenfrage
Hallo,
Ich habe ohne nachzudenken meine Firmenkreditkarte vor 2 Tagen privat eingesetzt, da ich auf das hohe Kreditlimit angewiesen war. Die Abrechnung erfolgt über mein Privatkonto. Ich kann und werde den Betrag begleichen, das ist kein Problem.
Meine Frage ist: Sollte ich dies dem Arbeitgeber unverzüglich melden oder nicht? Wird er dies nicht sowieso herausfinden? Ist dies ein Kündigungsgrund? Was soll ich tun?
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlih ist die Firmenkreditkarte, wie der Name schon sagt, nur für geschäftliche Zwecke gedacht und nicht für die private Nutzung.
Wichtig in Ihrem Falle ist, dass der Firma durch die Benutzung kein Schaden entsteht und Sie den Ausgleich umgehen veranlassen. Sie sollten dem Arbeitgeber die Nutzung offenbaren, um durch den sofortigen Ausgleich eine Kündigung verhindern. Denn die ungenehmigte umfangreiche Verwendung einer Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, wenn die Beträge überhaupt nicht bzw. nicht zeitnah erstattet werden (Urteil des OLG Brandenburg vom 20.02.200, AZ: 6 U 22/06 und 6 U 61/06).
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf Sie bitten, sofern kein weiterer Klärungsbedarf besteht, die Antwort zu akzeptieren und zu bewerten.
Mit freundlichen Grüssen
RA Grass
.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Hallo,
in dem genannten Fall handelt es sich um eine jahrelange private Nutzung. Außerdem wurden Aufwendungen unterschlagen. Das trifft hier nicht zu. Können Sie mir noch weitere Fälle nennen?
Vielen Dank...
Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben völlig Recht, für eine Kündigung genügt die einmalige unberechtigte Nutzung, ohne dass der Firma ein Schaden entsteht nicht. Gleichwohl handelt es sich um einen Verstoß gegen die Arbeitsbestimmungen, die maximal zu einer Abmahnung führen können. Wenn der betrag von Ihnen gezahlt wurde, ist vermutlich damit auch nicht zu rechnen. Einen ähnlichen Fall hat das LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2011, Az. 2 Sa 526/10 entschieden. Aus den Beispielfällen ist erkennbar, dass es sich jeweils um massive Verstöße handeln muss.
Mit freundlichen Grüssen
RA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Hallo,
auf welche Beispielfälle im genannten Urteil beziehen Sie sich? Und ist die Aussage, dass "die einmalige unberechtigte Nutzung der Firmenkreditkarte, ohne Schaden für das Unternehmen, maximal zu einer Abmahnung führen kann" durch Urteile oder Gesetzesparagraphen geregelt?
Und was für steuerliche Auswirkungen hat das auf das Unternehmen? Muss ich hier mit Ansprüchen rechnen?
Vielen Dank nochmal...
Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
nei die Äußerung ist weder durch Gesetze noch durch Urteile belegt. Dies ergibt sich jedoc aus den Urteilen und aus den Gesetzen.. Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden. Es muss eine Interessenabwägung erfolgen und unter Berücksichtigung aller Umständen muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Ein solcher Grund ist u.a. die Verletzung der Treuepflicht. das Gesetz nennt keine absoluten Kündigungsgründe, es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, somit ist auch eine abschließende Aufzählung von Kündigungsgründe nicht möglich.
Steuerliche Auswirkungen sind keine zu erwarten. Wenn der Betrag von Ihnen gezahlt wurde hat das Unternehmen keinen Schaden und muss auch nichts versteuern.
Mit freundlichen Grüssen
RA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Hallo,
Vielen Dank XXXXX XXXXX Bemühungen. Eine abschliessende Frage habe ich noch: Wissen Sie, ob in solch einem Fall der Vorgesetzte eingebunden wird, bzw. ob es eine Regelung/Gesetz gibt das dies verbietet?
Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
wer über die Abmahnung zu entscheiden hat kommt auf die Gegebenheiten in Ihrer Firma an. In der Regel wird der Firmanchef entscheiden, je nach Organisation der Dienstvorgesetzte oder der Personalchef.
Mit freundlichen Grüssen
RA Grass
S. Grass und 3 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Vielen Dank für das Akzeptieren. Einen schönen Abend noch !
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Eine Frage noch, wenn Sie erlauben. Es geht nicht um einen kleinen Betrag, sondern er liegt nahe am Limit der Karte. (10t€) Die Begleichung durch mich ist wie gesagt kein Problem. Aber hat der Absolutbetrag in diesem Fall Ihrer Meinung nach einen großen Einfluss?
Experte:
S. Grass
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
es handelt sich zugegebener Maßen um einen nicht unerheblichen betrag. maßgeblich ist jedoch, dass dieser betrag von Ihnen ausgeglichen wird und werden kann. Man kann Ihnen somit nur die vertragswidrige Verwendung für private Zwecke vorwerfen, aber keine Schädigungsabsicht. Dies muss bei einer Interessenabwägung erheblich zu Ihren Gunsten ins Gewicht fallen. Unter Umständen werden Sie damit rechnen müssen, dass man die
Kreditkarte
entzieht.
Mit freundlichen Grüssen
RA Grass
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