Im Testament meiner Eltern bin ich mit einem Vermächtnis bedacht. Mein Vater ist schon mehrere Jahre tot und meine Mutter ist sehr alt. Lt. Testament ist die älteste Schwester Alleinerbin bzw. die Abkömmlinge und die jüngste abgefunden durch ein zu Lebzeiten übertragenes Wohnhaus. Jetzt frage ich mich, ob mir im Todesfall der Mutter ein Pflichtteil + das Vermächtnis zusteht oder ob das Vermächtnis den Pflichtteil ersetzen sollte, der doppelt so hoch liegen würde wie das Vermächtnis. Das Testament ist schon vor 30 Jahren gemacht worden und die Summe ist noch in DM ausgewiesen. Das Erbe der älteren Schwester beinhaltet ein schuldenfreies 3-Fam.-Haus auf 1000 qm Grund. Beide Schwestern hatten ihr Leben lang mietfreies Wohnen in den Häusern und bekamen vom Vater die Renovierungen bezahlt. Als schwarzes Schaf der Familie habe ich keinen Kontakt und die ältere Schwester ist verstorben, bevor sie ihr Erbe antreten konnte. Ich weiß nicht, ob sie als Nacherbin die Möglichkeit gehabt hat, ihren Mann als Erben einzusetzen, ansonsten müssten die Kinder der Schwester mich im Fall des Falles auszahlen. Ich frage mich auch, ob die jüngste Schwester das Testament anfechten könnte, weil ihr Anteil weniger als die Hälfte des 3-Fam.-Hauses beträgt, wogegen mein Vermächtnis nur ein Zehntel vom Wert des 3-Fam.Hauses beträgt. Während die Häuser im Wert gestiegen sind, ist mein Geldbetrag stehen geblieben.
Was sollte ich also tun, sobald der Erbfall eintritt?
Das ich das Vermächtnis ausschlagen kann, habe ich schon gelesen.
Das Testament ist vom Notar handschriftlich abgeändert worden, dass das Vermächtnis erst 1 Jahr nach dem Tod der Mutter ausbezahlt werden soll. Muss ich das anerkennen?
Das Haus der jüngsten Schester war zuvor vom Vater auf alle 3 Töchter übertragen worden, so dass ich und die ältere Schwester zu Gunsten der jüngeren unsere Anteile übertragen haben. In diesem Vertrag stand, dass wir in dem zukünftigen Testament entsprechend abgefunden würden. Ich finde mich in dem Testament aber im Hinblick auf diese Aussage nicht wieder. Es sei denn, es wäre ein Vorausvermächtnis gemeint gewesen als Abfindung für den Anteil, auf den ich verzichtet habe. Leider geht nichts derartiges aus dem Testament hervor.