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ra-huettemann
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
24178
Erfahrung:
Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt
42903605
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ra-huettemann ist jetzt online.
Sehr gehter Herr Rechtanwalt 2005 habe ich eine Bauerwartungsgrundstück
Kundenfrage
Sehr gehter Herr Rechtanwalt
2005 habe ich eine Bauerwartungsgrundstück zur Hälfte geerbt.ein Bebauungsplan wurde 1986
aufgestellt.Mein Vaterhat einspruch eingelegt.Es wurde auch verhandelt. die Unterlagen wurden i
Aber nicht mehr aufgefunden.
Die damals gebaute Straße soll jetzt ausgebaut werden. Im zuge dessen wurde uns mit Umlegungskosten gedroht.
Frage?
Wie komme ich zu dem Urteil oder Vergleich?
Können Umlegungskosten vor der Bebauung verlangtwerden oder fallen diese esrt an wenn
das Grundstück bebaut wird
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ist in Ihrer Angelegenheit seinerzeit auf das Betreibens Ihres Vaters hin bereits verhandelt worden, und hat diese Verhandlung auch zu einem konkreten rechtlichen Ergebnis geführt ( Urteil oder Vergleich), so können Sie sich nun an diejenige Behörde oder dajenige Gericht wenden, an dem damals diese Verhandlungen erfolgten, wenn Sie Unterlagen hierzu nicht mehr auffinden können.
Wenn Sie ein berechtigtes Inrteresse vorweisen können, wird man Ihnen Kopien dieses Urteils oder dieses Vergleichs gegen Kostenerstattung anfertigen.
Grundsätzlich ist die Erhebnung solcher Umlegungskosten auch vor Aufnahme der Arbeiten möglich, wenn die entsprechenden Planungen und Kostenkalkulationen für die Arbeiten hierfür schon eine ausreichende Grundlage bilden.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten. Beachten Sie bitte, dass kostenlose Rechtsberatung nach zwingendem Recht nicht gestattet ist. Sie akzeptieren, indem Sie das grüne Feld
„Akzeptieren“
anklicken.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ist in Ihrer Angelegenheit seinerzeit auf das Betreibens Ihres Vaters hin bereits verhandelt worden, und hat diese Verhandlung auch zu einem konkreten rechtlichen Ergebnis geführt ( Urteil oder Vergleich), so können Sie sich nun an diejenige Behörde oder dajenige Gericht wenden, an dem damals diese Verhandlungen erfolgten, wenn Sie Unterlagen hierzu nicht mehr auffinden können.
Wenn Sie ein berechtigtes Inrteresse vorweisen können, wird man Ihnen Kopien dieses Urteils oder dieses Vergleichs gegen Kostenerstattung anfertigen.
Grundsätzlich ist die Erhebnung solcher Umlegungskosten auch vor Aufnahme der Arbeiten möglich, wenn die entsprechenden Planungen und Kostenkalkulationen für die Arbeiten hierfür schon eine ausreichende Grundlage bilden.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten. Beachten Sie bitte, dass kostenlose Rechtsberatung nach zwingendem Recht nicht gestattet ist. Sie akzeptieren, indem Sie das
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Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Haben Sie hierzu noch eine Nachfrage? Ist das nicht der Fall, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten. Beachten Sie bitte, dass kostenlose Rechtsberatung nach zwingendem Recht nicht gestattet ist. Sie akzeptieren, indem Sie das
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Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
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ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich darf an die Akzeptierung der Ihnen erteilten Rechtsauskunft erinnern.
JA ist kein Forum
. Die Erbringung kostenloser Rechtsberatung ist gesetzlich
nicht
erlaubt.
Bestehen Verständnisschwierigkeiten, oder sind aus Ihrer Sicht Punkte offen geblieben, fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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