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RA_UJSCHWERIN
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Kategorie:
Recht & Justiz
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RA_UJSCHWERIN ist jetzt online.
Guten Tag, Ich habe heute per E-Mail von top-of-software eine
Kundenfrage
Guten Tag,
Ich habe heute per E-Mail von top-of-software eine Rechnung bekommen und zwar für das 2. Jahr über 96.- Euro.
Ich habe diese Firma nie in Anspruch genommen und auch nichts heruntergeladen.
Im kleingedruckten kommt der Hinweiß,daß sie deutlich auf die Kosten hinweisen und ich jetzt keine Möglichkeit mehr hätte, Widerspruch einzulegen.
Ich habe im ersten Jahr überhaupt nichts von denen gehört.
Was soll ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Franco Saccinto
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
RA_UJSCHWERIN
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Werter Fragesteller,
zu Ihrem Anliegen möchte ich gern wie folgt ausführen:
Sofern Sie die Vertretung von einem "fachlich versierten" Kollegen wünschen, kann ich Ihnen zunächst empfehlen sich an einen Kollegen zu wenden, welche(r) im Internetrecht bzw. auch Verbrauchschutz hinsichtlich Internet-Abo-Fallen tätig ist.
Gleichwohl erlaube ich mir zunächst die weitere Vorgehensweise für Sie kurz zu schildern. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Firma Webtains bei den Verbraucherzentralen in Deutschland für derartige Abo-Fallen bekannt ist.
Wenn Sie nicht ausdrücklich und nachweislich auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden, können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt den vermeintlichen Vertragsabschluss widerrufen. (§ 355 BGB) Widerrufen Sie vorsorglich nochmals den vermeintlichen Vertragsabschluss. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens zusammen mit dem Rückschein Ihres Einschreibens auf. Sie können damit Inkassoversuche und Drohungen mit Schufa-Eintrag erfolgreich abwehren. Insofern sollten Sie auch dem einschlägig bekannten Inkassounternehmen mitteilen, dass kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist und ein vermeintliches Vertragsverhältnis mittels wirksamen Widerruf beendet ist.
Des Weiteren wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale an Ihrem Wohnort. Diese wird den Fall auch entsprechend verfolgen. Strittige oder angefochtene Forderungen sind nicht Schufa-fähig! Meldungen an die SCHUFA dürfen in der Regel nur dann erfolgen, wenn die offene Forderung zum Zeitpunkt der ersten Meldung an die SCHUFA unbestritten war und der Schuldner ausreichend gemahnt wurde.
Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an die Beschwerdestelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V (http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/)
Ferner sollten Sie grundsätzlich keine Zahlung leisten und die Schreiben abheften und nach entsprechenden Widerruf, die Angelegenheit als erledigt betrachten und auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren.
Erst und das ist das Wichtigste, dann sollten Sie reagieren und einen Anwalt kontaktieren, sofern Sie von dem Seitenbetreiber oder dem Inkassobüro einen sog. „gelben" Brief von einem Gericht erhalten. Entweder einen Mahnbescheid oder eine Klage. Dann sollten Sie unter Wahrung der Fristen einen Kollegen mit der Angelegenheit beauftragen. Denn die Erfahrung ist, dass es derartige Firmenbetreiber bzw. Abo-Fallen-Betreiber nicht auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen und daher die Angelegenheit irgendwann im Sande verläuft und nicht mehr betrieben wird. Wichtig ist nur, dass Sie die Unterlagen sammeln, möglicherweise noch einen Screenshot von der Internetseite fertigen und trotz aller vermeintlichen Drohungen und Ankündigungen Ruhe bewahren, bis erst einmal ein gerichtliches Schreiben käme, was jedoch kaum zu erwarten ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen helfen konnte, einen ersten Eindruck in dieser Rechtsangelegenheit gewinnen zu können. Sie können sich gerne bei Nachfrage über die entsprechende Option des Portals mit mir in Verbindung setzen.
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