Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn im Berliner Testament alle Kinder als Schlusserben eingesetzt sind, dürften Ihre Stiefgeschwister entsprechend erben.
Hier wäre aber die konkrete Formulierung des Testaments zu überprüfen.
Die übliche Klausel
"Schlusserben sind nach unser Beider Ableben unsere gemeinsamen Kinder. Wenn einer der Schlusserben nicht Erbe wird treten die Abkömmlinge an dessen Stelle."
passt in Ihrem Fall ja offensichtlich nicht, da es keine gemeinsamen Kinder gibt.
Ggf. könnte man durch Auslegung zu dem Schluss kommen, dass die Erblasser alle Kinder gemeint haben müssen, die sie insgesamt hatten, wenn es gar keine gemeinsamen Kinder gibt, die Klausel also eigentlich unsinnig wäre. Es kommt bei der Testamentsauslegung nämlich nicht unbedingt auf den Wortlaut sondern auf den Willen der Erblasser bei Abfassung des Testaments an.
Die Frage, wie viel Vermögen Ihr Stiefvater beim Tod hatte, dürfte hier keine Rolle spielen, da ja auch das Erbe Ihrer Mutter letztlich von dem Testament umfasst ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort zu akzeptieren. Kostenlose Rechtsberatung ist in Deutschland verboten.
Mit freundlichen Grüßen