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RARobertWeber
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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Erfahrung:
Rechtsanwalt in Berlin
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RARobertWeber ist jetzt online.
Guten Abend, Ich habe mich am 01.04.2011 von meiner Lebensgef hrtin
Beantwortete Frage:
Guten Abend,
Ich habe mich am 01.04.2011 von meiner Lebensgefährtin getrennt.
In der gleichen Nacht hätte ich daraufhin eine Körperverletzung in Form einer Rippenprellung begangen.
Von dieser angeblichen Tat erfuhr ich am 11.04.2011 durch die Vorladung.
Heute erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung das das Verfahren eingestellt worden ist.
Kann ich eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede erstatten und wäre das von Erfolg gekrönnt?
Ich habe keine Zeugen,aber meine Ex hat in unserem Umfeld die Körperverletzung überall publik gemacht und mich damit in Misskredit gebracht.
Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und mein Leumund war bis dato völlig unbescholten
Andreas Klier
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können Ihre Ex zivilrechtlich wegen Verleumdung verklagen und strafrechtlich Anzeige wegen falscher Verdächtigung und wegen Verleumdung erstatten.
Inwieweit das von Erfolg gekrönt ist, hängt davon ab, warum die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Wenn es wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, könnte es schwierig werden. Wenn es wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, haben Sie gute Aussichten auf Erfolg.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke XXXXX XXXXX Voraus für die freundliche Akzeptierung. Sie akzeptieren die Antwort durch Anklicken des grünen Feldes.
Die eingestellte Antwort steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Akzeptierung. Die Erbringung unentgeltlicher Rechtsberatung ist in Deutschland nach zwingendem Recht nicht gestattet.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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