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ra-huettemann
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
24144
Erfahrung:
Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt
42903605
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ra-huettemann ist jetzt online.
Ich habe von Icontent Gmbh Borsigstr. 35 in 63110 Rodgau outlets
Beantwortete Frage:
Ich habe von Icontent Gmbh Borsigstr. 35 in 63110 Rodgau outlets eine Rechnung über 96,- € erhalten, ich habe aber diese sogenannte Dienstleistung niemals in Anspruch genommen. Wenn ich nicht bezahle wird mir mit gerichtlichen Schritten gedroht.
Was kann ich tun?
Peter Schroth
Am Felsenkeller 30
78713 Schramberg E-mail:
[email protected]
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme.
Sie sind leider einer Abo-Falle zum Opfer gefallen.
Eine
vertragliche Bindung
, die Sie zur Zahlung verpflichten würde, ist aber
nicht
entstanden, wenn Sie nicht
ausdrücklich
auf die Entgeltpflichtigkeit einer Dienstleistung bei der Anmeldung auf der Seite
hingewiesen
worden sind.
Eine vertragliche Bindung ist
erst recht nicht
begründet worden, wenn Sie sich niemals auf der Webseite angemeldet haben und nun im Zuge einer der üblichen
Abmahnwellen
nach dem Zufallsprinzip angeschrieben werden.
Die Rechtsprechung hat mittlerweile zudem klar gestellt, dass
selbst durch eine Registrierung
auf solchen Seiten keine vertragliche Bindung entstehen kann, wenn die Seite so
unübersichtlich und irreführend
gestaltet ist, dass dem Kunden gar nicht bewusst ist, eine ihn verpflichtende Vertragserklärung durch die Registrierung abzugeben.
Die erläuterte Rechtsauffassung ist vom
Amtsgericht Leipzig
(Az 118 C /10105/09) nunmehr insbesondere mit Blick auf outlets.de
ausdrücklich bestätigt worden
.
Nach diesem Urteil sind die geltend gemachten Forderungen unbegründet, weil durch die Registrierung keine Verträge zustande kommen.
Wenn Sie - wie Sie vortragen - niemals Leistungen dieses Anbieters in Anspruch genommen und sich auch nicht auf der Seite angemeldet haben, ist in keinem Fall eine Kostenpflicht entstanden.
Erbringen Sie deshalb unter keinen Umständen irgendwelche Zahlungen.
Es entspricht dem üblichen Vorgehensmuster dieser Anbieter, die Opfer ihrer Abo-Fallen unter massiven Zahlungsdruck zu setzen und sie durch Androhungen
außergerichtlich
gefügig und zahlungsbereit zu machen, weil sie wissen, dass sie ihre Forderungen in einem Rechtsstreit nicht durchsetzen können. Lassen Sie sich hiervon bitte nicht einschüchtern.
Rein vorsorglich können Sie ein Musterschreiben an die Firma richten, mit dem Sie die vermeintliche Forderung unter
jedem
rechtlich erheblichen Gesichtspunkt zurückweisen.
Nutzen Sie hierzu das
Musterschreiben
des Verbraucherschutzes auf der folgenden Seite, und zwar den "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen", und versenden Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129788269812327/link618091A.html
Weitere Anschreiben ignorieren Sie bitte. Aktiv werden müssten Sie ohnehin erst, wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Dann müssen Sie binnen 14 Tagen Widerspruch gegen diesen einlegen.
Dazu kommt es aber nahezu nie, denn erfahrungsgemäß beantragen die Drahtzieher dieser Internetseiten keinen Mahnbescheid, da sie - wie oben näher dargelegt - wissen, dass die geltend gemachten Forderungen tatsächlich
nicht
bestehen.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich um Akzeptierung der Rechtsauskunft bitten. Sie akzeptieren, indem Sie das grüne Feld
„Akzeptieren“
anklicken.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme.
Sie sind leider einer Abo-Falle zum Opfer gefallen.
Eine
vertragliche Bindung
, die Sie zur Zahlung verpflichten würde, ist aber
nicht
entstanden, wenn Sie nicht
ausdrücklich
auf die Entgeltpflichtigkeit einer Dienstleistung bei der Anmeldung auf der Seite
hingewiesen
worden sind.
Eine vertragliche Bindung ist
erst recht nicht
begründet worden, wenn Sie sich niemals auf der Webseite angemeldet haben und nun im Zuge einer der üblichen
Abmahnwellen
nach dem Zufallsprinzip angeschrieben werden.
Die Rechtsprechung hat mittlerweile zudem klar gestellt, dass
selbst durch eine Registrierung
auf solchen Seiten keine vertragliche Bindung entstehen kann, wenn die Seite so
unübersichtlich und irreführend
gestaltet ist, dass dem Kunden gar nicht bewusst ist, eine ihn verpflichtende Vertragserklärung durch die Registrierung abzugeben.
Die erläuterte Rechtsauffassung ist vom
Amtsgericht Leipzig
(Az 118 C /10105/09) nunmehr insbesondere mit Blick auf outlets.de
ausdrücklich bestätigt worden
.
Nach diesem Urteil sind die geltend gemachten Forderungen unbegründet, weil durch die Registrierung keine Verträge zustande kommen.
Wenn Sie - wie Sie vortragen - niemals Leistungen dieses Anbieters in Anspruch genommen und sich auch nicht auf der Seite angemeldet haben, ist in keinem Fall eine Kostenpflicht entstanden.
Erbringen Sie deshalb unter keinen Umständen irgendwelche Zahlungen.
Es entspricht dem üblichen Vorgehensmuster dieser Anbieter, die Opfer ihrer Abo-Fallen unter massiven Zahlungsdruck zu setzen und sie durch Androhungen
außergerichtlich
gefügig und zahlungsbereit zu machen, weil sie wissen, dass sie ihre Forderungen in einem Rechtsstreit nicht durchsetzen können. Lassen Sie sich hiervon bitte nicht einschüchtern.
Rein vorsorglich können Sie ein Musterschreiben an die Firma richten, mit dem Sie die vermeintliche Forderung unter
jedem
rechtlich erheblichen Gesichtspunkt zurückweisen.
Nutzen Sie hierzu das
Musterschreiben
des Verbraucherschutzes auf der folgenden Seite, und zwar den "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen", und versenden Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129788269812327/link618091A.html
Weitere Anschreiben ignorieren Sie bitte. Aktiv werden müssten Sie ohnehin erst, wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Dann müssen Sie binnen 14 Tagen Widerspruch gegen diesen einlegen.
Dazu kommt es aber nahezu nie, denn erfahrungsgemäß beantragen die Drahtzieher dieser Internetseiten keinen Mahnbescheid, da sie - wie oben näher dargelegt - wissen, dass die geltend gemachten Forderungen tatsächlich
nicht
bestehen.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich um Akzeptierung der Rechtsauskunft bitten. Sie akzeptieren, indem Sie das
grüne Feld
„Akzeptieren“
anklicken.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Haben Sie hierzu noch eine Nachfrage? Ist das nicht der Fall, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten.
Beste Grüße
Kristian Hüttemann
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