Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Wie ist es, wenn ich nun Fotos aus dem Internet und Logos usw. verwende. Fallen alle unter das Urheberschutzgesetz oder zählt das nur für Deutschland?
Ja, diese Fallen grundsätzlich international unter den Schutz des jeweiligen Urhebers (normalerweise Fotograph und/oder Verlag)
2.Müssen Bilder und Grafiken gekennzeichnet sein?
Zunächst müsste eine EInwilligung zur Verwendung durch den Urheber vorliegen.
Liegt diese vor, so muss zwingend auf den Urheber hingewiesen werden, ansonsten wäre allein dieses (trotz erteilter Erlaubnis) ein Urheberrechtsverstoß, der kostenpflichtige Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche nach sich ziehen könnte.
3.Wie ist es mit Informationen über die Beatles. Man kann nicht alles wissen, muss man dann eine Quelle angeben?
Nein, sofern Sie die Texte eigenständig selber formulieren.
4.Und wenn man nur Ausschnitte von Bildern nimmt oder diese modifiziert. Darf man das?
Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an.
Wenn die Modifizierung stark ausgepägt ist, haben Sie hierdurch gegebenenfalls ein eigenes neues Werk hergestellt und dürfen dieses dann auch grundsätzlich verwenden.
5. Eine weitere Frage wäre noch: Wenn man nun T-Shirts auf der Seite verkaufen möchte und die Motive selbst erstellt, die jedoch auf Fotos und ähnliches aufbauen (vektorisierung von Fotos und ähnliches), darf man das überhaupt oder darf man das nur auf Basis von komplett freien Fotos?
Hierfür gilt auch das, was ich unter 4. ausgeführt habe.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren. Zufriedenheit bedeutet , dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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