Recht & Justiz
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Sehr geehrter Herr Schwerin,
diese Gedankengänge hatte ich auch schon. Andere Fahren 20 km/h zu schnell, gefährden andere Verkehrsteilnehmer und zahlen weniger dafür. Ich habe ich 29 Jahren Fahrpraxis überhaupt noch nie ein so hohes Bußgeld zahlen müssen.
Wie sieht die Rechtslage in Sachen Eintreibung des Bußgeldes durch die deutsche Justiz aus? Die Grenze liegt ja seit dem 01.10.2010 bei EUR 70,- in der EU. Ist damit nur das ursprüngliche Bußgeld gemeint, oder kann die Vollstreckung in Deutschland auch durchgeführt werden, wenn durch Mahngebühren und Zinsen der Betrag auf über EUR 70,- steigt?
M.f.G.
Michael Büren
Hallo Herr Schwerin,
heißt das jetzt eine Vollstreckung durch die Deutsche Justiz wird nicht erfolgen?
Wie der Zufall es will, habe ich heute einen Zahlungsbefehl aus den Niederlanden erhalten über EUR 96,70. D.h. Bußgeld €53,- zzgl. jetzt noch Mahn- und Verwaltungskosten obendrauf. Kann ich den Zahlungsbefehl ignorieren, oder muß ich damit rechene eines Tages von der Deutschen Staatsanwaltschaft einen Zahlungsbefehl zu bekommen? Bitte geben Sie eine klare Stellungnahme hierzu ab. Die bisherigen Antworten von Ihnen waren für mich nicht wirklich hilfreich oder richtungsweisend.
Mit anderen Worten, wenn das Bußgeld zu klein ist, erhöht man einfach das Bußgeld, oder legt ordentlich Mahn- und Verwaltungsgebühren obendrauf, um über die € 70,- Grenze zu gelangen. Damit wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Der Staat kann halt seine Bürger legal erpressen und das BGB ausser Kraft setzen, er macht halt die Gesetze und kann sie immer wieder zu seinen Gunsten verändern, wenn mal ein Richter anders entscheiden sollte. Gesetz der Macht halt.
Ich danke XXXXX XXXXX für Ihre Auskünfte, auch wenn diese für mich zu keinem besseren Ergebnis geführt haben.