Sehr geehrter Ratsuchender,
in Ihrem Fall geht es nicht darum, zu verhindern, dass Ihre Frau die Zulassungsbescheidnigung beantragt. Dazu haben die Kollegen auch bereits Ausführungen gemacht. Da Ihnen jedoch bekannt ist, dass Ihre Frau den Wagen verkaufen möchte, sollten Sie mit Ihrem Anwalt die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes besprechen. In Fällen wie den Ihren ist es möglich, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und das Auto an einen Sequester herausgeben zu lassen. Vor Gericht kann dann gemeinsam erörtert werden, wem das Auto tatsächlich gehört.
Bis dahin ist das Auto jedoch vor Zerstörung/ Verkauf gesichert.
Bedenken Sie bitte, dass JustAnswer lediglich dazu dient, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick zu verschaffen. Keinesfalls soll dadurch ein persönliches und umfassendes Gespräch bei einem Rechtsanwalt ersetzt werden. Gerade durch das Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Sachverhaltselementen, kann die Beratung vollkommen anders ausfallen. In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick gegeben zu haben. Sollten Verständnisfragen offen sein, so nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
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