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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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raschwerin ist jetzt online.
Wohnen im Miethaus. Haus steht zum Verkauf im Internet. Aber
Kundenfrage
Wohnen im Miethaus. Haus steht zum Verkauf im Internet. Aber unserere Dachterasse ist nach Jahren verrottet. Wollen diese zu Lasten des Vermieters sanieren. Jetziger Unterboden ist aus druckimprägnierten Brettern. Alle Handwerker bieten jetzt Lerchenholz an,- die Kosten sind sehr hoch (2500,-€) Dürfen wir die Sanierung veranlassen? Der Vermieter wurde von unserem Vorhaben der Sanierung informiert, hat aber auf Terminfrist für Rückantwort nicht reagiert. Wenn man das gesamte Haus betrachtet,- wäre es im Rahmen der reparaturkosten wie "Perlen vor die Säue werfen". Dürfen wir trotzdem die Reparatur veranlassen?
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie dürfen die Sanierung nicht ohen Zustimmung des Vermieters veranlassen.
Nur, wenn eine Gefahr droht, also z.B. Einsturzgefahr oder Ähnliches, könnte man ausnahmsweise die Arbeiten auch ohen Zustimmung in Auftrag geben.
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Kunde:
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Aus Erfahrung wissen wir, dass der Vermieter grundsätzlich nicht auf unsere Anschreiben reagiert. Bisher haben wir auch andere Reparaturen vorab verauslagt und dann über Mietzahlung bzw Betriebskostenabrechnung ausgeglichen. Kann der Vermieter uns "verklagen". D.h. Können wir uns auf die Macht der Gewohnheiten berufen???
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Der Vermieter kann Sie nicht verklagen, wenn Sie die Arbeiten eigenmächtig in Auftrag geben.
Allerdings haben Sie dann nie die Chance, das Geld zurückzubekommen.
Daneben sollte hier vielleicht auch abgewartet werden, bis das Haus verkauft ist.
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