Anmelden
|
Kontakt
Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Fragen online stellen
Frag einen Anwalt
So funktioniert JustAnswer:
Fragen Sie einen Experten
Tausende Experten in über 200 Kategorien.
Erhalten Sie eine professionelle Antwort
Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
100%ige Zufriedenheit garantiert
Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an ra-huettemann.
ra-huettemann
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
24172
Erfahrung:
Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt
42903605
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Recht & Justiz hier ein
ra-huettemann ist jetzt online.
Hallo eine Privatperson die bei Amazon verkauft (angebliche)
Kundenfrage
Hallo
eine Privatperson die bei Amazon verkauft (angebliche) Privatperson, für mich ein Händler. Er hat mir CDs verkauft, die angeblich Fabrik neu sein soll. Ich kenne mich aber aus, denn es sind die Orginal Hüllen wurden ausgetauscht und nachträglich in Folie verschweisst. Keine orginal Verschweissung. Kann ich mein Geld zurückverlangen? Das ist ein unverschämter Kerl! Ich habe auch noch die E-Mails
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
Diesen Beitrag teilen
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme.
Wenn Sie von dem Verkäufer vorsätzlich getäuscht worden sind, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach
§ 123 BGB
anfechten. Hat der Verkäufer behauptet, es handele sich um fabrikneue CDs, und hat er die CDs bei Amazon entsprechend als fabrikneu beworben, hat er in Ihnen eine entsprechende Fehlvorstellung hervorgerufen.
Sie sind unter diesen Bedingungen berechtigt, den Vertrag anzufechten, wenn Sie darlegen und bei Bestreiten unter Beweis stellen können, dass es sich tatsächlich nicht um fabrikneue CDs handelt. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob der Verkäufer privat oder gewerblich verkauft. Ein Anfechtungsrecht aus § 123 BGB hätten Sie gegenüber dem einen wie dem anderen.
Können Sie diesen Nachweis führen, können Sie mit erfolgter Anfechtung den Vertrag in Wegfall bringen. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, Ihnen den gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich um Akzeptierung der Rechtsauskunft bitten. Sie akzeptieren, indem Sie das grüne Feld
„Akzeptieren“
anklicken.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Recht & Justiz.
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme.
Wenn Sie von dem Verkäufer vorsätzlich getäuscht worden sind, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach
§ 123 BGB
anfechten. Hat der Verkäufer behauptet, es handele sich um fabrikneue CDs, und hat er die CDs bei Amazon entsprechend als fabrikneu beworben, hat er in Ihnen eine entsprechende Fehlvorstellung hervorgerufen.
Sie sind unter diesen Bedingungen berechtigt, den Vertrag anzufechten, wenn Sie darlegen und bei Bestreiten unter Beweis stellen können, dass es sich tatsächlich nicht um fabrikneue CDs handelt. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob der Verkäufer privat oder gewerblich verkauft. Ein Anfechtungsrecht aus § 123 BGB hätten Sie gegenüber dem einen wie dem anderen.
Können Sie diesen Nachweis führen, können Sie mit erfolgter Anfechtung den Vertrag in Wegfall bringen. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet, Ihnen den gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich um Akzeptierung der Rechtsauskunft bitten. Sie akzeptieren, indem Sie das
grüne Feld
„Akzeptieren“
anklicken.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Recht & Justiz.
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Haben Sie hierzu noch eine Nachfrage? Ist das nicht der Fall, darf ich höflichst um Akzeptierung bitten.
Beste Grüße
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Recht & Justiz.
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch. Haben Sie keine Nachfrage, darf ich um Akzeptierung der Rechtsauskunft bitten. Sie akzeptieren, indem Sie das
grüne Feld
„Akzeptieren“
anklicken.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Recht & Justiz.
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich darf an die Akzeptierung der Ihnen erteilten Rechtsauskunft erinnern.
JA ist kein Forum
. Rechtsanwälten ist die Erbringung kostenloser Rechtsberatung nach zwingendem Recht nicht gestattet. Der zur Beurteilung gestellte Sachverhalt ist mit einem für Sie günstigen Ergebnis rechtlich maximal ausgeschöpft.
Bestehen Verständnisschwierigkeiten, oder sind aus Ihrer Sicht Punkte offen geblieben, fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Recht & Justiz.
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich darf an die Akzeptierung der Ihnen erteilten Rechtsauskunft erinnern.
JA ist kein Forum
. Rechtsanwälten ist die Erbringung kostenloser Rechtsberatung nach zwingendem Recht nicht gestattet. Der zur Beurteilung gestellte Sachverhalt ist mit einem für Sie günstigen Ergebnis rechtlich maximal ausgeschöpft.
Bestehen Verständnisschwierigkeiten, oder sind aus Ihrer Sicht Punkte offen geblieben, fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Recht & Justiz.
Diesen Beitrag teilen
Ähnliche Fragen in der Kategorie Recht & Justiz
Frage
Beantwortet am
Sehr geehrter Herr RA Hüttemann, nach einer gewissen Ruhe
23.04.2018
23.04.2018
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage zum
23.04.2018
23.04.2018
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um einen
23.04.2018
23.04.2018
Mein Partner und ich haben Holz entwendet. Das Verfahren
23.04.2018
23.04.2018
Hallo, meine Tochter ist bei einem Restaurantbesuch gestürzt
23.04.2018
23.04.2018
Ein Energieversorger hat gegen uns ein Versäumnisurteil zur
23.04.2018
23.04.2018
Hallo ich habe am letzten Freitag von einer Privatperson ein
23.04.2018
23.04.2018
Guten Morgen Ich habe einen Arbeitsvertrag über 140 Stunden
23.04.2018
23.04.2018
35 jahre ehe in einer gärtnerei und blumengeschäft.Kommt von
22.04.2018
22.04.2018
Hallo, Ich habe zum 1.3. Ein Gewerbeobjekt angemietet. Jetzt
22.04.2018
22.04.2018
X
Fragen Sie einen Anwalt
Erhalten Sie eine professionelle Antwort. 100% Zufriedenheit garantiert.
Anwälte sind jetzt online
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Recht & Justiz hier ein
verbleibende Zeichen: