Sehr geehrte Frau Wiemer,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass es hier um die Rückzahlung beziehungsweise teilweise Rückzahlung von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld geht. Sollte es anders sein, so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis, damit ich hierzu abschließend Stellung nehmen kann.
Ich gehe davon aus, dass sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben. Hierzu sind sie grundsätzlich auch verpflichtet.
Sofern Sie korrekte Angaben gemacht haben, wovon ich zunächst ausgehe, brauchen sie sich grundsätzlich nichts vorwerfen.
Aus Sicht der Arbeitnehmerin ist es natürlich ärgerlich, wenn eine teilweise Anrechnung erfolgt, dieses ist aber in bestimmten Fällen vorgeschrieben und sie können hier grundsätzlich nichts daran ändern.
Die Frage ist, ob sie tatsächlich zuviel angegeben haben. Dieses wäre logischerweise nur dann der Fall, wenn sie mehr angegeben hätten, als die Arbeitnehmerin von ihnen erhalten hat. Zur Sicherheit könnten Sie diesbezüglich noch einmal ihre Buchhaltung überprüfen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sollten Sie noch Verständnisfragen haben, so melden Sie sich bitte. Ansonsten akzeptieren Sie bitte.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Zufriedenheit bedeutet , dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
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