Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Vermutlich sind Sie Opfer einer sog. Abo-Falle geworden. Die von Ihnen genannte Gesellschaft steht in dem Ruf, unter verschiedenen Internetadressen entsprechende Download-Portale zu betreiben.
Sie sollten sich mit einem entschiedenen Brief (nachweisebare Zustellung - zumindest Einschreieben) an das Unternehmen oder - soweit bereits eingeschaltet - das Inkassobüro wenden. Hierin sollten sie mitteilen, dass Sie
- mit dem Anbieter keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben bzw. dies jedenfalls nie wollten;
- den Anbieter auffordern nachzuweisen, dass Sie einen entgeltlichen Vertrag geschlossen haben;
- hilfsweise den Widerruf desVertrags erklären;
- hilfsweise den Vertrag wegen Irrtums über die Entgeltlichkeit und wegen arglistiger Täuschung über die Entgeltlichkeit anfechten;
- hilfsweise den Vertrag fristlos und zum nächtsmöglichen Termin ordentlich kündigen;
- darauf hinweisen, dass der Vertrag wegen Wuchers sittenwidrig ist, da Leistung (Anbieten von Software, die man im Internet von vielen öffentlich zugänglichen Quellen umsonst herunterladen kann) und Gegenleistung (96 EUR pro Jahr) in krassem Mißverhältnis zueinander stehen und
- dass Sie keine Zahlung leisten werden.
Weiterhin können Sie dem Anbieter untersagen, Ihre Daten zum Zwecke der Werbung zu nutzen und zu übermitteln (§ 28 BDSG).
Nach meiner Erfahrung sollten Sie nach einem solchen Schreiben Ruhe haben. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Anbieter das gerichtliche Mahnverfahren (bei Mahnbescheid Widerspruch einlegen, da sonst ein vollstreckbarer Titel droht!) oder ein Klageverfahren einleitet.
Allerdings ist jedenfalls die Erhebung einer Klage unwahrscheinlich, denn der Anbieter würde einen Rechtsstreit voraussichtlich verlieren und hat kein Interesse daran, dass ein solches Urteil veröffentlicht wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick über die Rechtslage verschaffen.
Sollten Sie ein Nachfrage zu meiner Antwort haben, stellen Sie diese bitte. Anderenfalls akzeptieren Sie bitte meine Antwort, indem Sie den grünen "Knopf" anklicken und geben bitte eine Bewertung ab.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei meinen Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts nicht ersetzen kann oder soll. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Koppenhöfer
(Rechtsanwalt)