Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Direktanfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
So wie ich es sehe , hat diese Frau keine Rechte. Vorausgesetzt es gibt tatsächlich dieses alte Testament, welches diese Frau begünstigt, so würde die Ex-Frau nach Ihrer Schilderung nichts erben.
Es gibt nämlich das wesentlich jüngere Testament, das Sie ganz am Anfang erwähnt haben. Ein allgemeingültiger Grundsatz im Erbrecht ist, dass ein jüngeres Testament ein älteres vollständig aufhebt.
Auch hat die Ex-Frau kein gesetzliches Erbrecht. Sie können also grundsätzlich beruhigt sein.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Eine kostenlose Rechtsberatung ist zum einen von dieser Plattform nicht beabsichtigt und zum anderen nach deutschem Berufsrecht grundsätzlich nicht zulässig. Sollten Sie noch Verständnisfragen haben, so melden Sie sich bitte. Ansonsten akzeptieren Sie bitte.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Eine Akzeptierungspflicht besteht auch dann, wenn die Antwort Ihnen vom Ergebnis nicht zusagt. Die Zufriedenheit bedeutet vielmehr, dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochvormittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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