vielen Dank für Ihren Nachtrag. Eigentlich versteht es sich von selbst, da das Museum als solches ( dieses vermutlich nach ihrer Darstellung) lediglich zur objektiven Ausstellungszwecken tätig ist.
Es ist aber immer gut, sich abzusichern, weshalb sie dieses in einem Anschreiben, welche sie sich auch kurz bestätigen sollten, gegenüber dem Museum zum Ausdruck bringen sollten.
Gewisse Formvorschriften hierfür gibt es nicht. Sie können etwa wie folgt formulieren:
" ich möchte Ihnen gerne folgende Gegenstände zu reinen Ausstellungszwecken zukommen lassen:
( Hier kommt dann die Auflistung der Gegenstände)
In diesem Zusammenhang möchte ich auf meinen ausdrücklichen Wunsch darauf hinweisen, dass ich die Gegenstände ausschließlich zu kulturhistorischen Zwecken ausstellen möchte, insbesondere, damit die Nachwelt sich ein besseres Bild von der damaligen Zeit machen kann.
In diesem Zusammenhang distanziere ich mich von sämtlicher Ideologie, in deren Zusammenhang diese Gegenstände ursprünglich gestanden haben."
Dieses sollte genügen.
Ich wünsche Ihnen dann viel Erfolg bei ihrer Angelegenheit und noch einen angenehmen Dienstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven [email protected]
Fax.0471/140244