Recht & Justiz
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eine kostenlose Rechtsberatung nach deutschem Recht unzulässig ist. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage auf dieser Plattform sind Sie zur Zahlung des von Ihnen ausgelobten Einsatzes verpflichtet. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers wurden Sie ausdrücklich hingewiesen und von Ihnen akzeptiert.
Soweit die Anlagen bei der gleichen Bank geführt werden erfolgt seit diesem Jahr eine Abführung von Steuern auf Wertpapierträge. Entsprechende Verlust finden EDV gesteuerte Berücksichtigung. Insoweit erfolgt eine direkter Ausgleich von Gewinnen und Verlust bei einem institiut. Allerdings sind Verluste nicht auf andere Einkommensquellen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung übertragbar.
Bereits versteuerte Gewinne sind dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu deklarieren, damit die Besteuerung dem persönlichen Steuersatz angeglichen wird.
Viele Grüße