Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
ich weise darauf hin, dass eine kostenlose Rechtsberatung in der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt ist. Sie haben die AGB von JustAnswer gelesen und zur Kenntnis genommen, daher setze ich voraus, dass Sie eine angemessene Vergütung für die Beantwortung durch Akzeptieren leisten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich gerne Ihre Frage:
Ich nehme an, dieser Passus bezieht sich auf die Unterlassungserklärung. Dies befreit nicht von der Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung und evtl. Schadenersatz. Diese sind zu zahlen. Allerdings rate ich dringend an, die Unterlassungserklärung nicht abzugeben, wie Sie Ihnen vorformuliert zugesandt wurde. Lassen Sie diese von einem RA prüfen und eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen. Dies kostet SIe zwar auch Geld, bewahrt Sie aber vor weiterem Schaden, der aus der Erklärung abgeleitet werden könnte.
Bitte vergessen Sie nicht, meine Antwort zu akzeptieren. Bei Nachfragen nutzen Sie bitte diese Option.
Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu beachten: JustAnswer kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen - bewusst oder unbewusst - hinzugefügt oder weggelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA und
Fachanwalt für Strafrecht
Dirk Bettinger
Adenauerallee 23
53111 Bonn
Tel.: 0228/8503479-0
Fax: 0228/8503479-1
[email protected]
www.rechtsanwalt-bettinger.de