also um das ganze nun wirklich zu verstehen
führerscheinenzug wegen kiffens 2004
screeningprogramm angemeldet - abgebrochen 2004
besuch drogenberatung 2005
neuer vertrag zum screening 2005 ( war o.k. )
vorbereitung beim verkehrpsychologen 2006
2007 1. MPU nicht bestanden
neuer Vertrag 2009 mit drogenscreening
und der auflage auch alkoholtest zu machen -
da bei verzicht auf drogen - alkohol ein ersatz sein könnte
so das auslegen bei der mpu
es wurden also 4 screenenings drogen u. alkohol durchgeführt
alles o.k. - unser sohn hat dazu gelernt
( in diesem zeitraum wieder drogenberatung etc. )
heute nun erhalten wir das ergebnis - test alle o.k.
ein satz aus dem ganzen " herr sitzler ist in der lage ein kraftfahrzeug der klasse B sicher zu führen .- wenn betäubungsmittel als gefahrenquelle ausscheidet 2
wie schon geschrieben es wird empfohlen weiterhin screenings durchzuführen
und das wiedersprüchlich in einem halben jahr( 4 screenings 1 jahr )
muß er das annehmen - oder kann er seine führerschein bei landratsamt anfordern ??
frdl.grüße r.sitzler