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ra-huettemann
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
24154
Erfahrung:
Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt
42903605
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ra-huettemann ist jetzt online.
Hallo, wir habe folgendes Problem wir haben uns eine Waschmaschine
Diese Antwort wurde bewertet:
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Hallo,
wir habe folgendes Problem wir haben uns eine Waschmaschine gekauft die mit einen Transportschaden hier ankamm. Die Lieferung ging bis vor die Tür wir haben die Maschine hoch getragen und aus gepackt und fesrgestellt das die Maschine beschädigt ist. Haben die Maschine reklamiert und nun geht es um den austausch der Maschine. Wir sollen jetzt die alte Maschine wieder runter tragen und die neue Maschine wieder rauf. Das ist doch nicht richtig oder wir haben unsere Leistung schon erbracht die Schuld am Schaden haben ja nicht wir gemacht. Ich müsste mir deswegen extra einen Urlaubstag nehmen oder die Spedition selber beauftragen was wiederrum mit mehr kosten verbunden ist die an uns als Kunden hengen bleiben. Kann uns da Jemand weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hansen
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsangben wie folgt Stellung nehme.
Stellt sich heraus, dass ein verkaufter Gegenstand mit einem Mangel behaftet ist, so hat der Verküufer hierfür rechtlich einzustehen. Dem Käufer steht ein so genannter
Nacherfüllungsanspruch
zu, der darauf gerichtet, von dem Verkäufer entweder die Beseitigung des Mangels oder aber die Lieferung einer mangelfreien zu verlangen.
In Ihrem Fall haben Sie sich mit dem vereinbarten Austausch der defeten Waschmaschine gegen eine funktionsfähige für die Lieferung einer mangelfreien Sache entschieden. Macht der Käufer von diesem Recht Gebrauch, ist der Verkäufer stets
verpflichtet
, sämtliche zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das gilt - wie das Gesetz klarstellt -
insbesondere
für Transport-, Wege-. Arbeits- und Materialkosten (§ 439 Absatz 2 BGB).
Daraus folgt, dass Ihr Lieferant/Verkäufer verpflichtet ist, die Nacherfüllung auf
seine
Kosten abzuwickeln. Das bedeutet, er muss die defekte Waschmaschine bei Ihnen abholen und das Ersatzgerät zu Ihnen in die Wohnung liefern.
Verdeutlichen Sie dem Verkäufer die Rechtslage und bestehen Sie auf Abholung/Lieferung durch ihn. Zur Erfüllung seiner Rechtspflicht können Sie ihm auch eine
Frist
setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf Sie die den Austausch der Maschinen durch Einschaltung einer Spedition selbst veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten können Sie von Ihrem Verkäufer
ersetzt
verlangen.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Für etwaige Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
(postulationsfähig bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten)
ra-huettemann und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Hallo Herr Hüttemann,
hätte da nochmal ne frage an Sie. Wie sieht es den aus, wenn die Maschine wieder zurück geht. Müssen wir die dann selber runter tragen oder muss die aus der Wohnung geholt werden? Und würde bei so einen Fall die Rechtsschutzversicherung greifen.
Vielen Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hansen
Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gern wie folgt beantworte.
Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer ausdrücklich, die mit der Nacherfüllung verbundenen Aufwendungen zu tragen. Ich darf den entsprechenden Wortlaut des maßgeblichen § 439 Absatz 2 BGB zitieren:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Ist - wie in Ihrem Fall - eine
Anlieferung
des Kaufgegenstandes vereinbart worden, ist der Verkäufer im Zuge der Nacherfüllung selbstverständlich auch gehalten, den mangelfreien Ersatz
zu Ihnen zu bringen
. Das bedeutet insbesondere, dass es
nicht
ausreicht, die Waschmaschine einfach
vor
dem Wohnhaus abzustellen und Ihnen den Rest zu überlassen.
Entscheidend ist der so genannte
"Erfüllungsort"
für die Ihnen geschuldete Vertragsleistung. Der Erfüllungsort ist aber
nicht
der Straßenraum vor Ihrem Haus, sondern
Ihre Wohnung
. Nur dort kann der Verkäufer die ihm obliegende vertragliche Leistungspflicht bewirken, und nur
wenn
er das tut, hat er seine Schuld auch erfüllt.
Diese Grundsätze gelten
in gleicher Weise
im Rahmen des Nacherfüllungsanspruches, denn dieser besagt nicht mehr, als dass Ihr ursprünglicher vertraglicher Anspruch auf Lieferung eine funktionsfähigen Waschmaschine
noch nicht
erloschen
ist, also
fotbesteht
. Ihr Verkäufer ist demnach verpflichtet, die defekte Waschmaschine
aus Ihrer Wohnung
abzuholen und Ihnen zugleich eine mangelfreie
in Ihre Wohnung
anzuliefern.
Sollte sich Ihr Vertragspartner seinen Pflichten entziehen wollen, können Sie gegebenenfalls um Rechtsschutz bei Ihrer Versicherung nachsuchen. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die von Ihnen abgeschlossene Police das entsprechende Versicherungsrisiko
überhaupt
abdeckt, denn üblicherweise sind Versicherungspolicen nach Leistungsmodulen aufgebaut. In Ihrem Fall müsste die Police auch Rechtsschutz gegen Streitigkeiten im Vertragsrecht bieten. Nehmen Sie bitte
Einsicht
in Ihre Police, und prüfen Sie das zunächst.
Gewährt Ihre Police
grundsätzlichen
Rechtsschutz auch im vertraglichen Bereich, so macht es bei hinhaltendem Widerstand Ihres Verkäufers durchaus Sinn, Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Dabei wird Ihr Versicherer erst einmal prüfen, ob ein
Rechtsschutzversicherungsfall
vorliegt. Das wird immer dann bejaht, wenn ein
Verstoß
gegen Rechtspflichten vorliegt. Daraufhin prüft der Versicherer, ob eine Rechtsverfolgung in der Sache
Aussicht auf Erfolg
bietet und ob dem Versicherten selbst nicht möglicherweise ein schuldhaftes Handeln zur Last fällt.
Nach Lage der Dinge dürfte Ihr Versicherer Ihnen Rechtsschutz gewähren, denn wenn Ihr Verkäufer trotz der
klaren
Rechtslage bei der Durchführung der Nacherfüllung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bietet die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem Rechtsweg hinreichend Aussicht auf Erfolg.
Zweckmäßig wäre es, vor Einschaltung der Rechtsschutversicherung dem Verkäufer letztmalig Gelegenheit zur
Abhilfe
zu geben, damit Sie gegebenenfalls doch noch so schnell wie möglich eine Ersatzmaschine erhalten und nicht erst den Ausgang eines Prozesses abwarten müssen. Dabei sollten Sie Ihrem Verkäufer unmissverständlich in Aussicht stellen, dass Sie sich zur Durchsetzung Ihres Rechts anwaltlichen Beistands bedienen, wenn er seinen vertraglichen Leistungspflichten nicht unverzüglich und in dem gebotenen Umfang (Abholung/Lieferung
in
Ihrer Wohnung) nachkommt.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Für Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
(postulationsfähig bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten)
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