Sehr geehrter Fragesteller,
der Bantwortung Ihrer Frage stelle ich folgendes voran:
Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen in Deutschland bin ich gehalten, darauf hinzuweisen, dass eine kostenlose Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Sie haben die AGB des Portalbetreibers zur Kenntnis genommen, so dass ich davon ausgehe, dass Sie bereit sind, eine angemesse Vergütung für die untenstehende Beantwortung durch Akzeptieren zu bezahlen. Das vorangestellt möchte ich im weiteren darauf hinweisen, dass es im Rahmen dieses Mediums nur möglich ist, eine mehr oder weniger allgemeingehalte Antwort zu geben, da ich weder Einblick in Unterlagen, noch ein eingehendes Gespräch zur Sachverhaltsaufklärung führen kann. Die untenstehende Antwort dient daher der ersten rechtlichen Orientierung bzw. der Verschaffung eines angemessenen Überblick über die rechtliche Situation und kann und soll keinesfalls die Einholung rechtlichen Rates vor Ort ersetzen.
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Der Beschwerdewert muss aber die 200 € übersteigen. Die Frist beträgt 2 Wochen ab Zugang.
Da es hier um die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten geht, kann die Beschwerde auch nur in dieser Hinsicht begründet werden.
Der Kostenfestsetzungbeschluss basiert auf der Grundentscheidung des Gerichtes über die Kostentragungspflicht.
Falls Sie etwas konkreteres Wissen möchten, stellen Sie bitte eine Nachfrage.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieses Mediums einen angemessenen Überblick über die rechtliche Situation verschafft zu haben.
Bitte vergessen Sie nicht meine Antwort zu akzeptieren und zu bewerten. Falls Sie eine Nachfrage haben stehe ich sodann gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen