Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Fragen:
Hier muss schnell gehandelt werden. Vergleichbare Fälle sind in der letzten Zeit oft im Fernsehen und in der Presse bekannt zu worden, wo im Nachhinein im Schadensfälle jahrelang über Versicherung zahlen und Gutachten gestritten wurde. Aus diesem Grund sollte dringend vorgebeugt werden.
Es müsste im Idealfall das Gutachten eines Statikers eingeholt werden, welches die Unbedenklichkeit bestätigt. Sollten von baulicher Seite Bedenken bestehen, so sollten sie so schnell wie möglich einen im öffentlichen Baurecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.
Dieser sollte die Rechts- und Sachlage abschließend klären und dann bei entsprechenden Ergebnis (also der Befürchtung von Beeinträchtigungen sowie Schäden ) rechtliche Schritte einleiten.
Diese wären vermutlich eine einstweilige Verfügung, um das geplante Bauvorhaben so schnell wie möglich schon im Vorfeld zu stoppen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Eine kostenlose Rechtsberatung ist zum einen von dieser Plattform nicht beabsichtigt und zum anderen nach deutschem Berufsrecht grundsätzlich nicht zulässig. Sollten Sie noch Verständnisfragen haben, so melden Sie sich bitte. Ansonsten akzeptieren Sie bitte. Eine Akzeptierungspflicht besteht auch dann, wenn die Antwort Ihnen vom Ergebnis nicht zusagt. Die Zufriedenheit bedeutet vielmehr, dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagmorgen!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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