Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
In den AGB von elitepartner.de steht unter „2.b.cc.“ eindeutig, dass ein Widerruf per e-mail genügt. Darauf sollten Sie die Firma hinweisen.
Sollten Sie allerdings nur noch das Recht auf Kündigung gehabt haben, dann hätten Sie gemäß AGB Nr. 12 (bei VIP/Premium Mitgliedschaften)tatsächlich nur per Fax oder email kündigen können. Diese Klausel könnte überraschend sein und Sie einseitig benachteiligen, damit wäre sie nichtig. Auf diesen Standpukt können Sie sich stellen. Ob dies bei einem Verfahren Bestand hat, kann nicht gesagt werden. Ich würde dies auf jeden Fall probieren.
Bitte vergessen Sie nicht, meine Antwort zu akzeptieren. Bei Nachfragen nutzen Sie bitte diese Option.
Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA und
Fachanwalt für Strafrecht
Dirk Bettinger
Adenauerallee 23
53111 Bonn
Tel.: 0228/8503479-0
Fax: 0228/8503479-1
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Verändert von Dirk Bettinger am 05.07.2010 um 09:15 Uhr EST