Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Sofern sie gesetzlicher Vertreter, so Betreuer des Kindes sind, sind sie grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Vermögenssorge entsprechende Anträge zu stellen. S
Solche Anträge brauchen sie aber nur stellen, wenn dieser überhaupt Aussicht auf Erfolg haben. In ihrem Fall fragt sich nämlich, ob ihr Kind überhaupt aufgrund des Alters noch berechtigt ist, Kindergeld zu erhalten.
Bei einem behinderten Kind kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung Kindergeld beantragt werden.
Sie sollten daher einen entsprechenden Antrag stellen.
Nachfolgend habe ich in einem sehr interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/Behinderte-Kinder.html
Ich hoffe Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag!
Bei Verständnisfragen fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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