Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Darüber hinaus mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine kostenlose Rechtsberatung nach deutschem Recht unzulässig ist. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage auf dieser Plattform sind Sie zur Zahlung des von Ihnen ausgelobten Einsatzes verpflichtet, da insoweit ein Rechtsberatungsvertrag zustande gekommen ist.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach Ihrem Sachvortrag ist nicht ersichtlich, dass Sie in rechtlich bedenklicher Weise Ihre Gastronomie betreiben.
Bei dem Nachbar handelt es sich vermutlich um einen Querulanten, der sich gegen alle und alles wendet.
Hier müsste geprüft werden, ob Sie nicht im Wege des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Nachbarn vorgehen können, um das von Ihnen beschriebene Verhalten zu unterbinden.
Die Einzelheiten können aber hier auf dieser Plattform nicht geklärt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Sie mögen bitte noch meine Antwort akzeptieren, damit eine Abrechnung erfolgen kann, sowie eine Bewertung abgeben.