Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Das ist in rechtlich Hinsicht ohne weiteres zulässig. Dem von Ihnen erwähnten Preisdiktat können Sie durch Kündigung begegnen.
Fernwärmelieferungsverträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Dabei ist die Frage eines angemessenen Bezugspreises ein wichtiger Umstand im Rahmen einer Gesamtabwägung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Sie mögen bitte noch meine Antwort akzeptieren, damit eine Abrechnung erfolgen kann, sowie eine Bewertung abgeben.