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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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raschwerin ist jetzt online.
Hallo Herr Schwerin, wir hatten bereits das Vergn gen. Ein
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Hallo Herr Schwerin, wir hatten bereits das Vergnügen. Ein neues Problem tut sich auf !
Mein Nachbar/Eigentümer will ungefragt an der Grundstücksgrenze zu meinem Gartenanteil eine 2.00 - 2.50m hohe Pallisadenwand aufstellen, hier steht bereits eine über 4m hohe Lorbeerhecke auf dem Gartenteil des Nachbar/Eigentümers. Diese WAND steht vor der Hecke im direkten Sichtfeld aus unserem Wohnzimmer. Muß ich das hinnehmen ? Und generell gefragt, hat das Nachbarrechtsgesetzt in einer Eigentümeranlage, in der auch Mieter wohnen keine Bedeutung ? MfG Dieter Leistle
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, das müssen Sie nicht hinnehmen und dulden.
Sie können es dem Nachbarn untersagen.
Auch in einer solchen Eigentümeranlage gilt das Nachbarrecht.
raschwerin und 2 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Hallo Herr Schwerin, wie rechtssicher sind Ihre Antworten, gibt es da Muster/Präsidenz-Urteile, ich frage deshalb, da ich bezüglich der zu nah und mittlerweile zu hohen Lorbeerhecke bei einem Ombutsmann verloren habe, es wurde von diesem das Argument der Gegenseite das Nachbarrecht gilt nicht in einer solchen Wohnanlage akzeptiert. MfG Dieter Leistle
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Diese Auffassung kann ich nicht nachvollziehen. Auch im Rahmen von WEG-Eigentumsanlagen greift das Nachbarrecht.
Das Vorhaben des Nachbarn verstößt gegen nachbarrechtliche Vorschriften und muss daher nicht von Ihnen geduldet werden.
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