Recht & Justiz
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Nebenzähler ist vorhanden, aber eben nicht geeicht und von 1954.
Wir sind darauf nur aufmerksam geworden, (Mieter seit 2002), da die Stromabrechnung 2009 für 2008 500 % höher war als 2007 (nach Umbau und Abschafung Stromfressender Geräte)
Eine Abrechnung ist also seitens des Vermieters nicht möglich.
Können wir sämtliche Stromzahlungen zurückfordern?
Die Antwort ist nicht zufriedenstellend.
Darf ein Vermieter Strom weiterverkaufen ohne einen geeichten Nebenzähler zu haben?