Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Sie haben über die Plattform eBay einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen und sind dabei Ihrer Vertragsverpflichtung, der Zahlung des Kaufpreises, nachgekommen.
Der Verkäufer ist im Gegenzug verpflichtet, Ihnen die erworbene Waren zu liefern, und seiner Übergabe- und Eigentumsverschaffungspflicht aus § 433 BGB zu genügen.
Notfalls sollten Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. In diesem Fall mögen Sie meine Antwort sowie die von Ihnen eingesetzten Kosten akzeptieren und eine Bewertung abgeben.