Recht & Justiz
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Es wäre schön wenn Sie mir mitteilen könnten welche Vorschriften hier zur Anwendung kommen.
Hintergrund hierzu.
Ich habe online eine Reise gebucht, hierzu den Reisezeitraum angegeben und dann auch Vorschäge bekommen. Ich wählte eine Reise aus und buchte. einige Tage später bekam ich die Reisebestätigung und zahlte dann auch den geforderten Preis. Erst später als meine Lebensgefährtin die Reisebestätigung las (ich wollte ihr eine Freude machen und mit Ihr in der 2. Osterferienwoche nach Grand Canaria fliegen) fiel auf, dass der Reisezeitraum genau eine Woche später als der angestrebte Reisezeitraum gebucht war. Ich reklammierte das innerhalb von vier Tagen nach dem Erhalt der Reisebestätigung(sieben Tage nach der Buchung). Man teilte mir mit, dass der gezahlte Betrag einbehalten würde, da ich ja bei der Buchung gesehen haben müsse, für welchen Zeitraum ich gebucht hätte.